der Slogan „Kirche mit dir“ macht deutlich, dass Kirche nur existiert, wenn es Menschen gibt, die sich von Gottes Geist bewegen lassen und zur Lebendigkeit beitragen. Jeder katholische Christ und jede katholische Christin ist gefragt, ob jung oder alt, Kirche mitzugestalten. Wir freuen uns sehr, dass sich wieder so viele Frauen und Männer für einen Dienst in einem unserer Räte zur Verfügung stellen. Wir danken schon jetzt allen Kandidatinnen und Kandidaten. Im Folgenden finden Sie wichtige Infos zur Wahl, die Kandidaten nach Räten und Gemeinden sortiert, sowie eine kurze Aufgabenbeschreibung der Räte.
INFORMATIONEN ZUR WAHL
Ergänzende Urwahl: Steht nicht mindestens ein Kandidat mehr auf der Liste als zu wählende Personen greift die Urwahl. Das heißt: Sie können durch Ankreuzen der aufgelisteten Personen wählen UND / ODER der Liste weitere Personen mit Namen und Ergänzung (wie Anschrift, Alter oder Beruf) hinzufügen. Diese Personen müssen mindestens 14 Jahre alt und katholisch sein. Dies wird nochmal genau in den Wahlunterlagen beschrieben, die sie zugeschickt bekommen.
NEU bei dieser Wahl
In Ergänzung zur Wahl im Wahllokal und der Briefwahl auf Antrag – wie bisher – wird die Pfarrgremienwahl als Online-Wahl durchgeführt. Informationen dazu erhalten Sie mit ihren Wahlunterlagen.
Es ist möglich, das aktive Wahlrecht in einer anderen Gemeinde oder Pfarrei wahrzunehmen. Dazu muss sich die bzw. der Wahlberechtigte aus dem Wählerverzeichnis der Wohnortpfarrei austragen und mittels Bescheinigung in das Wählerverzeichnis der anderen Gemeinde eintragen lassen. Diese Veränderung bedarf einer guten Kommunikation. Sie ist insbesondere für die Personen gedacht, die sich außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde am pastoralen Leben in einer anderen Gemeinde beteiligen und eventuell sogar für ein Gremium dort kandidieren.
Das aktive Wahlrecht wird für alle drei pfarrlichen Gremien auf die Vollendung des 14. Lebensjahres herabgesetzt. Bisher galt für den Pfarreirat und Gemeindeausschuss: wer wählen möchte, muss das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben.
Das passive Wahlrecht wird für Pfarreirat und Gemeindeausschuss ebenfalls von der Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Vollendung des 14. Lebensjahres herabgesetzt. Für den Verwaltungsrat bleibt allerdings die Vorgabe, dass eine Person nur kandidieren kann, die nach staatlichem Recht volljährig ist.
Für die Stimmabgabe gibt es drei Möglichkeiten:
1. per Online-Wahl: Vom 18. September, 6:00 Uhr bis 04. Oktober, 24:00 Uhr ist eine digitale Stimmabgabe möglich. Alle Wahlberechtigten erhalten postalisch Mitte September dafür die Zugangsdaten.
2. im Wahllokal ihres Wohnortes (genaue Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung und hier im Heft)
3. per Briefwahl auf Antrag: Briefwahlscheine können bis zum 05. Oktober im Pfarramt angefordert werden.
In Germersheim
Wahllokal: Pfarrheim Germersheim, Klosterstr. 13
Wahlzeiten: 08.10.2023 von 9:30 – 10:30 Uhr und 11:30 – 14:30 Uhr
In Sondernheim
Wahllokal: Pfarrheim Sondernheim, Raiffeisenstr. 2
Wahlzeiten: 07.10.2023 von 17:30 – 18:30 Uhr und 19:30 – 20:30 Uhr
08.10.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr
In Lingenfeld
Wahllokal 1: Pfarrheim Lingenfeld, Kirchstr. 19
Wahlzeiten: 07.10.2023 von 17:30 – 18.30 Uhr und 19:30 – 20:30 Uhr
08.10.2023 von 10:00 – 12:00 Uhr
In Schwegenheim
Wahllokal 2: Kirche Schwegenheim, Rottstr. 9
Wahlzeiten: 08.10.2023 von 8:00 – 12:00 Uhr
Welche Gremien werden gewählt?
Gewählt werden im Herbst drei verschiedene Gremien: der Pfarrei- und der Verwaltungsrat sowie drei Gemeindeausschüsse.
Aufgabe des Pfarreirates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen, beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit dem Pastoralteam und weiteren Engagierten - auf Grundlage unseres Pastoralen Konzeptes – für ein aktives Leben in der Pfarrei Verantwortung mitzutragen. Je nach den Erfordernissen legt er pastorale Schwerpunkte fest und fördert das Zusammenwachsen der Gemeinde der einen Pfarrei.
In den neuen Pfarreirat werden gewählt:
Der Verwaltungsrat berät und beschließt die erforderlichen personellen, räumlichen und finanziellen Voraussetzungen. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung. Ferner entscheidet er über Dienst- und Arbeitsverträge sowie Bau- und Grundstücksangelegenheiten.
In den Verwaltungsrat werden gewählt:
Im Rahmen des Pastoralen Konzeptes der Pfarrei und der Beschlüsse des Pfarreirates koordinieren die Gemeindeausschüsse das kirchliche Leben vor Ort. Dabei tragen sie insbesondere Sorge für ein lebendiges liturgisches Leben, für die Weitergabe des Glaubens und der caritativen Dienste.
In den Gemeindeausschuss Germersheim werden 6 Mitglieder,
in den Gemeindeausschuss Sondernheim 8 Mitglieder und
in den Gemeindeausschuss Lingenfeld/Schwegenheim/Westheim 8 Mitglieder (davon 3 aus Schwegenheim)
gewählt.
Unsere Kirche braucht Engagement und Veränderung – mit dir!
Kontakte zum Wahlausschuss:
Thomas Schelter, Sondernheim sowie
Pfarrer Jörg Rubeck
Die bistumsweite Infoseite finden sie hier