Mittwoch, 18. Dezember 2013
Verwaltungsrat beschließt Einführung der Ortskirchensteuer
Projektpfarrei Germersheim
- Der Verwaltungsrat -
Informationen aus dem Verwaltungsrat zur Einführung der so genannten Ortskirchensteuer für die beiden Kirchengemeinden Germersheim und Sondernheim
1. Was ist die Ortskirchensteuer?
Die Ortskirchensteuer ist eine Steuer, die von einer Pfarrei zusätzlich zur Kirchensteuer erhoben werden kann. Sie wird allen Katholiken berechnet, die Immobilien besitzen und somit zur Zahlung von Grundsteuer verpflichtet sind.
Nach § 6 Abs. 2 der Kirchensteuerordnung der Diözese Speyer hat eine Pfarrei von der Erhebung der Ortskirchensteuer Gebrauch zu machen, soweit die Kirchensteuern, die auf Lohn und Kapitalerträge berechnet werden, sowie die sonstigen Einnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs der Pfarrei nicht ausreichen.
Die Ortskirchensteuer beträgt 10 Prozent des Grundsteuermessbetrags.
Im Bistum Speyer erheben 274 Pfarreien (63%) eine Ortskirchensteuer für ihre Gemeinden.
2. Aus welchem Grund hat sich die Pfarrei für Germersheim und Sondernheim entschlossen, die Ortskirchensteuer zu erheben?
Durch die Erhebung der Ortskirchensteuer fließen den Kirchengemeinde Germersheim und Sondernheim direkt zusätzliche Mittel zu.
In den Gemeinden Lingenfeld mit Westheim und Schwegenheim wird die Ortskirchensteuer seit Jahrzehnten bereits erhoben und trägt zur Sicherstellung des Finanzbedarfs bei.
In den Prüfberichten der Bischöflichen Finanzkammer taucht ab dem Jahr 2011 stets der Hinweis auf, dass nicht alle Einnahmequellen wie die Ortskirchensteuer in den Gemeinden Germersheim und Sondernheim berücksichtigt werden.
Die so genannten Schlüsselzuweisungen der Diözese aus den Kirchensteuermitteln sind in den letzten 4 Jahren von (2009 bis 2013) wie überall reduziert worden, was in Summe für Germersheim und Sondernheim ein Minus von 28.000,-- Euro bedeutet.
Beide Kirchengemeinden weisen für 2013 einen defizitären Haushaltsplan aus, jeweils mit 15.000,-- Euro. Dies bedingt sich u. a. durch eine hohe Anzahl geringfügig Beschäftigter (19 Personen wie Organisten, Chorleiter, Sakristane, Hausmeister, Reinigungskräfte für jährlich 68.000,-- Euro), steigenden Nebenkosten und geringer werdende Einnahmen (Kollekten und Spenden).
Die Kita St. Jakobus Germersheim hat Bedarf für 120 neue Kinderstühle für die Einrichtung angemeldet, da die jetzigen Stühle mit eine Nutzung von nahezu 40 Jahren an ihre Grenzen gekommen sind (6.726,-- Euro); diese hat die Kita St. Josef bereits 2012 erhalten.
Allein der leer stehende renovierungsbedürftige Klostertrakt von St. Jakobus (800 qm im EG, 890 qm im OG, 230 qm im DG, in Summe 1.920 qm, mit einem Bruttorauminhalt von 10.400 qm) erfordert ebenfalls große finanzielle Anstrengungen in Höhe von geschätzten 3 Mio. Euro.
In Sondernheim haben Renovierung der Kirche und Neubau bzw. Umbau des Pfarrheims dramatische Spuren in der Haushaltskasse hinterlassen.
3. Wer ist von der Erhebung der Ortskirchensteuer betroffen?
Von der Erhebung der Ortskirchensteuer sind alle Katholiken betroffen, die der Pfarrei Germersheim durch Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt angehören bzw. hier Grundbesitz haben und in Rheinland-Pfalz wohnen und somit zur Zahlung von Grundsteuer B verpflichtet sind.
Nach Aussage der Stadtverwaltung Germersheim handelt es sich um 2.762 Mitglieder der Kirchengemeinden Germersheim und Sondernheim.
4. Wie kam der Beschluss zustande?
Alle betroffenen pastoralen Gremien, der Gemeindeausschuss sowohl von Germersheim und Sondernheim als auch der Pfarreirat, haben die Einführung der Ortskirchensteuer eingehend und ausführlich beraten.
Der für die finanziellen Belange verantwortliche Verwaltungsrat beriet in seinen Sitzungen ebenso mehrfach über diese Thematik und hat letzt endlich in seiner ordentlichen Sitzung am 1. Oktober die Einführung der Ortskirchensteuer formal beschlossen.
5. Ab wann und auf welchem Weg wird die Ortskirchensteuer erhoben?
Die Ortskirchensteuer wird ab dem 1. Januar 2014 berechnet. Sie wird von der Stadtverwaltung Germersheim über eine Änderung des Grundsteuerbescheides in Rechnung gestellt und an die betroffenen Kirchengemeinden Germersheim und Sondernheim direkt abgeführt.
Hiervon erhält die Stadtverwaltung Germersheim für ihre Aufwendungen 4% der Einnahmen.